Beweissicherung

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Beweissicherung: die vorgerichtliche Beweissicherung wird oftmals vernachlässigt
Mit der Gutachtenerstellung wird nicht nur die Schadenhöhe ermittelt, sondern auch eine umfangreiche Beweissicherung durchgeführt. Dies ist für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche unumgänglich.

Schadensanspruch nach Unfall
Die vorgerichtliche Beweissicherung wird oftmals vernachlässigt. Bei späteren Gerichtsverfahren sind dann Fakten, wie Spurenzeichnungen an Karosserie und Anbauteilen, Art des Anstoßes, detaillierte Kalkulation zur Schadenshöhe usw. nicht ausreichend dokumentiert. Für die Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche, insbesondere bei strittigen Sachverhalten, kann eine frühzeitige Beweissicherung in einem späteren Verfahren vor Gericht eine wertvolle Hilfe sein.

Fotodokumentation von den Unfallschäden
Der Zeitfaktor spielt hier eine entscheidende Rolle. Bei einer zeitnahen Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges werden mittels der angefertigten Lichtbilder die Beweise optimal gesichert. Die Spurenzeichnung an den Fahrzeugen ist in der Regel die Basis für die unfallanalytische Rekonstruktion von Unfallabläufen. Hierbei werden z.B. Anstoßarten, Deformationscharakteristiken, Farb- und Gummiaufriebe festgehalten. Wenn man bedenkt, dass zwischen dem Unfallereignis und einer vom beauftragten Rechtsanwalt angeforderten Akteneinsicht mehrere Wochen vergehen können und bis zu einem Gerichtstermin ein weiteres Jahr vergehen kann, ist eine frühzeitige Beweissicherung unumgänglich. Allein die alltagsbedingte Nutzung des Fahrzeuges mit den üblichen Witterungseinflüssen kann wertvolle Beweise vernichten, die in einem späteren gerichtlichen Verfahren entscheidend sein könnten. Es kommt nicht selten vor, dass neu eingetretene Schäden den noch nicht abgewickelten Vorschaden überdecken und eine Differenzierung ohne vorherige Beweissicherung nahezu unmöglich machen würden.

Rechtsanwalt zur Begutachtung bei Unfallschäden
Wir empfehlen gerade bei streitigen Sachverhalten, eine unverzügliche Begutachtung des unfallbeschädigten Fahrzeuges durchführen zu lassen. Ein beauftragter Rechtsanwalt kann so auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung stichhaltiger argumentieren, was deren Kostenübernahme für ein möglicherweise erforderliches Gerichtsverfahren begünstigen kann. Zudem kann Ihr Fahrzeug nach einer Beweissicherung umgehend instandgesetzt oder zumindest in einen fahrbereiten Zustand versetzt werden.

In einem gerichtlichen Verfahren muss sich der vom Gericht beauftragte Sachverständige anhand von Fakten und Beweisen ein Bild vom Sachverhalt machen, um später dem Gericht ein Gutachten mit der Rekonstruktion des Unfallherganges vorlegen zu können. Mit rechtzeitig durch uns gesicherten Beweisen kann dies erheblich vereinfacht werden.

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